Das Verbot der regierungskritischen Demonstrationen, die am Wochenende in Wien hätten stattfinden sollen, sei ein rechtlich nicht im Mindesten gedeckter Generalangriff auf das Grundrecht der Demonstrations- und Versammlungsfreiheit unter fadenscheinigsten Vorwänden, erklärte heute, Freitag, FPÖ-Klubobmann und Bundesparteiobmann-Stellvertreter Herbert Kickl.
Demonstrationen noch nie Infektions-Brennpunkte
In der Vergangenheit habe es keinerlei Hinweise gegeben, dass Demonstrationen ein Brennpunkt für ein verstärktes Infektionsgeschehen gewesen seien, betonte Kickl. Eine angebliche Gefährdung des öffentlichen Wohls zu behaupten, um die regierungskritischen Demonstrationen zu unterbinden, sei daher völlig absurd. Die Beachtung des Verhältnismäßigkeits-Prinzips sowie die Wahl des geringstmöglichen Grundrechtseingriffs bei der Ausübung der staatlichen Schutzpflicht werde hier vollkommen außer Acht gelassen.
Klare Worte des Verfassungsgerichtshofs
Der Verfassungsgerichtshof habe in der Vergangenheit auch ausgesprochen, dass gerade die bloß allgemeine Befürchtung, es werde im Fall der Abhaltung einer Versammlung möglicherweise zu einer Gefährdung des öffentlichen Wohles kommen, für sich alleine noch nicht ausreiche, um die Untersagung jedweder Versammlung zu rechtfertigen. Das Vorgehen gegen regierungskritische Kundgebungen widerspreche auch vollkommen der bisherigen Prämisse, dass im Sinne der Verhältnismäßigkeit der Fokus polizeilichen Einschreitens bei Demonstrationen auf der Ahndung von gerichtlich strafbaren Handlungen und gerade nicht auf Verwaltungsübertretungen lag.
FPÖ kündigt eigene Kundgebung an
Angesichts dieses totalitären Schritts hat die FPÖ für Sonntag, 14.35 Uhr, auf dem Wiener Heldenplatz eine politische Kundgebung angemeldet, in der die Öffentlichkeit über das Thema „Demokratie, Freiheit und Grundrechte“ informiert wird. Weitere Informationen dazu werden ehebaldigst bekannt gegeben.