Die Bundesregierung hat Mitte November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler (Härtefallfonds) geschaffen. Nun liegen die Antragsformulare vor und können bei der Geschäftsstelle der Stiftung angefordert oder auf der Internetseite des BMAS heruntergeladen werden.